Mittwoch, 12. April 2017

[ #eGovernment ] eGovernment in Stadt und Land

eGovernment auf kommunaler Ebene: Ein rechtlich-technischer Leitfaden zur Umsetzung von eGovernment.

Unter dem Begriff "E-Government" bietet die österreichische Verwaltung eine Vielzahl von Diensten und Serviceleistungen im Internet an. Dadurch haben die Bürger unter anderem die Möglichkeit, weitgehend unabhängig von Ort und Zeit Anträge elektronisch zu stellen oder mit der Verwaltung elektronisch zu kommunizieren.

Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besonders das Internet hat zu einem qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Amt und Bürgern beigetragen. Heute wird bereits eine Vielzahl an Informationen im Internet angeboten. Die öffentliche Verwaltung bietet bei einer steigenden Zahl von Amtswegen bereits alle Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online an. Formulare müssen demnach immer seltener heruntergeladen werden, sondern können gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und ebenso elektronisch an die Behörde versendet werden. Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke müssen ebenfalls nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden. Sofern gewünscht, kann auch die (nachweisliche) Zustellung elektronisch kundenfreundlich und kostengünstig erfolgen.

Die Anliegen und Anforderungen,die Menschen an die öffentliche Verwaltung haben, sollen mehr und mehr unabhängig von Öffnungszeiten oder Parteienverkehr sein. Das Ziel ist, dass möglichst viele Dinge zu jeder Zeit und von jedem Ort erledigbar sein müssen, damit Menschen sich nicht freinehmen oder lange Wege in Kauf nehmen müssen, um ihren Behördenverkehr zu erledigen.

eGovernment muss den Bürgern dienen und darf nie Selbstzweck sein. eGovernment ist nicht dann aber nicht nur bürgerfreundlich - sofern die Bürger Zugang zum Internet haben und die notwendigen Techniken beherrschen - eGovernment ist auch ein Sparprogramm für die öffentliche Verwaltung. Eine Aufgabe von eGovernment ist tatsächlich auch die Effizienz verbessern und Transparenz für behördliche Abläufe schaffen. Durch elektronische Anwendungen, sei es im Kontakt mit den Menschen, aber auch bei internen´Prozessen in den Verwaltungen, kann und muss die Effizienz gesteigert werden.

Die Ersparnis muss aber gleichzeitig für die Verbesserung der Verwaltung für jene Gruppen genützt werden, denen aus irgendeinem objektiven oder subjektiven Grund der Behördenweg über das Internet versperrt bleibt. Das ist in der vorliegenden Broschüre leider vernachlässigt und auch die Forderung an eGovernment für mehr Transparenz und damit auch Bürgerbeteiligung zu sorgen.

Aber das ist wieder eine andere Geschichte ...

 [ #forumROMANum ]
Das verspricht der Download der Broschüre: 

Inhaltsverzeichnis
1. Geleitwort  7
2. Kurzzusammenfassung  8
2.1 Einleitung 8
2.2 Das elektronische Verfahren 8
2.2.1 Das Informationsangebot 8
2.2.2 Die aktivierte Bürgerkarte/Handy-Signatur  9
2.2.3 Elektronische Bezahlung 10
2.2.4 Interne Bearbeitung 10
2.3 E-Government 2.0 11
2.4 E-Government-Services  12
2.5 Checklist zur Selbstkontrolle 12
2.6 Ausblick auf den idealen „E-Arbeitsplatz der Zukunft“ 12
3. Einleitung  13
3.1 Der Begriff „E-Government“  13
3.2 Prinzipien des E-Government  15
3.3 Österreich im internationalen Vergleich  16
4. Status Quo in Österreich 18
4.1 IKT-Nutzung in Österreich  18
4.2 Plattform Digitales Österreich  20
4.3 Kooperationen  21
4.4 E-Government Innovationszentrum 23
4.5 Donau-Universität Krems 24
5. Das elektronische Verfahren  26
5.1 Voraussetzungen für die elektronische Antragstellung  26
5.1.1 Das Informationsangebot 26
5.1.1.1 Verfahrensinformation  27
5.1.1.2 Barrierefreier Zugang 27
5.1.1.3 Elektronische Formulare 29
5.1.2 Das Konzept „Bürgerkarte“ 31
5.1.2.1 Identifikation und Authentifizierung 31
5.1.2.2 Die elektronische Signatur 32
5.1.2.3 Die qualifizierte elektronische Signatur  33
5.1.2.4 Identifikation und Authentifizierung 36
5.1.2.5 Die Handy-Signatur 38
5.1.2.6 Exkurs: Gemeinde als Handy-Signatur Registrierungsstelle 40
5.1.2.7 Vertretung durch einen Organwalter 42
5.1.3 Elektronische Bezahlung 43
5.1.4 Exkurs: Beschränkung der elektronischen Antragstellung  43
5.2 Interne Bearbeitung 46
5.2.1 Der elektronische Akt (ELAK)  47
5.2.1.1 Ziele und Nutzen für die Verwaltung 47
5.2.1.2 ELAK-Einführung  49
5.2.1.3 Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen 50
5.2.1.4 Erfolgsfaktoren für die Einführung  51
5.2.2 Register  52
5.2.2.1 Natürliche Personen  53
5.2.2.2 Juristische Personen/Unternehmen  57
5.2.2.3 Sachen/Objekte  59
5.2.3 Die Amtssignatur  61
5.2.3.1 Verpflichtende Nutzung der Amtssignatur 61
5.2.3.2 Ausgestaltungen der Amtssignatur 61
5.2.3.3 Sicherheit der Amtssignatur 64
5.2.3.4 Auswirkungen auf die Beweiskraft  64
5.3 Elektronische Zustellung  65
5.3.1 Exkurs: Module für Online Applikationen (MOA) 66
5.3.2 Zustellung durch elektronischen Zustelldienst  67
5.3.2.1 Besonderheiten des nachweislichen Zustellvorgangs 68
5.3.2.2 Besonderheiten des nicht nachweislichen Zustellvorgangs  70
5.3.3 Zustellung an elektronischer Zustelladresse  70
5.3.4 Zustellung über e-Kommunikationssystem der Behörde  71
5.3.5 Unmittelbare elektronische Ausfolgung  71
5.3.6 Rahmenbedingungen für Zustelldienste 72
6. E-Government 2.0 75
6.1 Social Media  77
6.1.1 Potentiale für Gemeinden  78
6.1.2 Interne Richtlinien 79
6.2 Open Data  84
6.2.1 www.data.gv.at 84
6.2.2 RIS:App  85
6.2.3 Prinzipien von OGD 86
6.2.4 OGD und RL 2013/37/EU (PSI) 87
6.3 Mobile Applikationen (APPs) 89
6.3.1 Mobile Version der Website  90
6.3.2 APPs  90
6.4 Partizipation  91
6.4.1 Arten der Beteiligung  91
6.4.2 Vorteile der Online-Beteiligung  92
6.5 Policies  93
6.5.1 Internet Policy  93Inhaltsverzeichnis
Schriftenreihe Recht und Finanzierungspraxis der Gemeinden [RFG] 5
6.5.2 E-Mail-Policy 95
6.5.3 Transfer-Policy 96
6.5.4 Domain-Policy  96
6.5.5 Naming- und Domainregistrierungs-Policy  98
6.5.6 Dokumentenformate und Behörden  99
7. E-Government-Services  101
7.1 (K)ein E-Government „Patentrezept“ 101
7.1.1 Pro- und Kontra-Argumente für E-Government 101
7.1.2 Nutzung von E-Government 2012 und 2013  102
7.1.3 E-Government als Ergänzung zum persönlichen Kontakt 102
7.1.4 Schrittweise Digitalisierung  102
7.1.5 Wahlfreiheit erfordert Kenntnis der Alternativen  104
7.2 HELP.gv.at  104
7.2.1 HELP-Partnerschaft 105
7.2.2 Content-Syndication 106
7.2.3 HELP – Formular-Basispaket  107
7.3 Unternehmensserviceportal (USP)  108
7.4 Kommunalnet- „Das Gemeinde-Intranet“  109
7.5 E-Rechnung  110
8. Checklist zur Selbstkontrolle 112
8.1 Sicherung der Daten/Backup  112
8.2 Free Access/WLAN-Hotspots  112
8.3 Webseite nach gesetzlichen Vorgaben  113
8.4 Policies  113
8.5 Nutzung der Synergien mit anderen Gebietskörperschaften  113
8.6 Help-Partnerschaft 114
8.7 Zielgruppengerechter Service 114
8.8 Verwendung der Amtssignatur  115
8.9 Elektronische und duale Zustellung 115
8.10 Schulung der Mitarbeiter  115
9. Ausblick auf den E-Arbeitsplatz der Zukunft  117
10. Ausblick: Wohin der Weg führt 118
Abkürzungsverzeichnis  119
Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 123
Reihenübersicht 125

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