Samstag, 9. September 2023

[ #landwirtschaft ] Datenbank zur Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU

Ohne Zulassung darf in der EU und damit auch in Österreich kein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion verwendet werden: Weder gentechnisch verändertes (GV) Saatgut für landwirtschaftliche Nutzpflanzen, noch die GV Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden. Seit 2004 ist in der EU ein überarbeitetes Rechtssystem in Kraft. Es gilt gleichermaßen in allen EU-Mitgliedstaaten.

Datenbank. Die Datenbank gibt einen Überblick über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Risikobewertung durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA. Zu jeder in der Datenbank erfassten Pflanze gibt es eine Zusammenfassung und eine Übersicht über die derzeit bekannten Risiken. Diese werden in Hinblick auf Lücken in der Bewertung durch die EFSA erläutert.

Die EU-Verordnungen 178/2002 und 1829/2003 sowie die Richtlinie 2001/18 messen dem Schutz von Umwelt und Verbrauchern eine große Bedeutung bei. Die Datenbank PlantGeneRisk soll dazu beitragen, dass diese gesetzlichen Vorgaben bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen stärker berücksichtigt werden.

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